Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.
Unternehmen sind seither verpflichtet, effektive und sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber keine negativen Folgen wie Mobbing, Kündigung oder Rufschädigung fürchten müssen.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise auf der Website der Bundesregierung.
Sobald Ihre Belegschaft mehr als 50 Beschäftigte zählt, müssen Sie eine interne Meldestelle einrichten. Dabei sind/waren folgende Fristen zu beachten:
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Andernfalls drohen empfindliche Strafen. Im Gesetzesentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro verhängt werden kann, wenn kein internes Meldesystem eingerichtet oder betrieben wird.
Die Aufgaben der Meldestelle umfassen die Einrichtung und den Betrieb von Meldekanälen, die Verwaltung des Meldeverfahrens und die Umsetzung entsprechender Folgemaßnahmen. Folgende Anforderungen sind dabei zu beachten (klicken Sie bitte auf die > Punkte, um genauere Erläuterungen anzuzeigen):
Bei den eingehenden Meldungen handelt es sich in der Regel um sensible personenbezogene Daten mit erhöhtem Schutzbedarf. Mit den Daten ist daher mit der gebotenen Sorgfalt umzugehen, um Verstöße gegen die DSGVO zu vermeiden.
Sie benötigen eine entsprechende Infrastruktur (Briefkasten, Hotline oder Portal), um Meldungen in mündlicher, schriftlicher oder persönlicher Weise zu ermöglichen.
Die Personen, die mit den Aufgaben der Meldestelle betraut sind, müssen unabhängig sein. Potenzielle Interessenkonflikte sind kategorisch auszuschließen.
Die Personen, die Verantwortung für die Meldestelle tragen, müssen über eine entsprechende Fachkunde verfügen. Bei intern betriebenen Meldestellen bedeutet dies: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in der Auslegung und Anwendung des Gesetzes geschult werden.
Auf eine eingegangene Meldung muss innerhalb der vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen (7 Tage) eine Reaktion erfolgen. Folgemaßnahmen sind beispielsweise das Einleiten interner Nachforschungen, das Einschalten der zuständigen Behörde – oder auch der Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise.
Die Meldestelle hat die Pflicht, die Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Meldestellen haben eine Dokumentationspflicht. Sie müssen die Kommunikation revisionssicher unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots speichern.
Der Aufwand, einen Meldekanal aufzusetzen und zu unterhalten, der den gesetzlichen Anforderungen zu 100 % gerecht wird, ist groß und belastet vor allem die unternehmenseigenen Ressourcen. Eine denkbare Lösung: Der Einsatz einer Whistleblower-Plattform, die extern betrieben wird. Sie lagern die vom Gesetz vorgeschriebene intern Meldestelle aus, indem Sie einen spezialisierten Anbieter mit der Einrichtung beauftragen.
Die Vorteile digitaler Hinweisgeber-Portale: Eine schnelle, unkomplizierte und gesetzeskonforme Einrichtung der Meldekanäle. Garantiert werden dabei neben der Rechtskonformität höchste Sicherheitsstandards, einschließlich der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Mit SpediHub haben wir für diesen Part einen spezialisierten Dienstleister ins Boot geholt, der nicht nur mit der Thematik, sondern auch mit der Logistikbranche bestens vertraut ist und schon lange mit ELVIS in Kontakt steht.
Daniel Markus
Leiter Consulting
Mitglied der Geschäftsleitung
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Mobil: +49 162 2523 264
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Mehr InformationenDas Hinweisgeberschutzgesetz (auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz) ist eine gesetzliche Regelung, die Personen, die Missstände oder rechtswidrige Handlungen in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen melden, Schutz bietet. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber ohne Angst vor Repressalien wie Kündigung, Mobbing oder rechtlichen Konsequenzen ihre Bedenken äußern können.
Hinweisgeber können Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Auftragnehmer, Lieferanten oder jede Person sein, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Kenntnis von Missständen oder rechtswidrigen Handlungen erhalten hat. Das Gesetz schützt diese Personen, wenn sie im öffentlichen Interesse handeln.
Das Gesetz deckt eine breite Palette von Verstößen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Hinweise können intern innerhalb der Organisation über eingerichtete Meldestellen oder extern bei zuständigen Behörden gegeben werden. In bestimmten Situationen ist auch eine öffentliche Meldung möglich, zum Beispiel wenn keine angemessene Reaktion auf die interne Meldung erfolgt oder eine unmittelbare öffentliche Gefahr besteht.
Das Gesetz stellt sicher, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt wird und dass keine Repressalien gegen den Hinweisgeber ergriffen werden dürfen. Dazu gehören:
Hinweisgeber, die trotz des gesetzlichen Schutzes Repressalien ausgesetzt sind, haben das Recht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden und Rechtsmittel einzulegen. Das Gesetz sieht unter bestimmten Umständen auch einen Anspruch auf Schadensersatz vor.
Unternehmen sollten interne Meldestellen einrichten und klare Verfahren für den Umgang mit Hinweisen implementieren. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter über ihre Rechte und die vorhandenen Meldewege informiert sind. Eine offene und transparente Unternehmenskultur, die die Meldung von Missständen fördert und unterstützt, ist ebenfalls entscheidend.
Das Hinweisgeberschutzgesetz legt spezifische Anforderungen fest, die je nach Größe und Art der Organisation variieren können. Im Allgemeinen gilt:
Die Durchsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird durch die Möglichkeit der Verhängung von Bußgeldern bei Nichteinhaltung untermauert. Die spezifischen Bußgelder können je nach Schweregrad des Verstoßes und der nationalen Gesetzgebung variieren. Im Allgemeinen gilt:
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